Gewässerordnung für Gastangler

Die schönen Oldendorfer Kiesteiche im Naturpark Südheide sind unsere Angelgewässer. Hier können Sie all das finden, was Angler wahrhaftig suchen. Gastangler dürfen an den Teichanlagen 1, 2 sowie 3 von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angeln.

 

Eine Gewässerkarte speziell für Sie als Gastangler hilft Ihnen sich am Gewässer zurecht zu finden. Über die Mindestmaße, Entnahme von Fischen, Regeln am Gewässer etc. hält Sie eine Gewässerordnung auf dem Laufenden. Sie erhalten diese mit Ihrer Tageskarte  und Gewässerkarte.

 

Angelmethoden:

Erlaubt sind 2 Handangel. Der Einsatz von lebenden Köderfischen und Setzkeschern ist verboten! Grillen und offenes Feuer ist nicht gestattet! Die Angelplätze sind sauber zu hinterlassen! Mindestmaße und Schonzeiten:

Fischart

Mindestmaße und Entnahmefenster
Schonzeit Anzahl pro Angeltag
Aal 45 cm Keine  2
Barsch 20 - 40 cm

Keine 

 
Hecht 50 cm 01.02. - 30.04. 2
Zander 50 - 75 cm 01.02. - 30.04. 2
Karpfen 40 - 80 cm Keine  2
Karausche, Giebel 25 - 35 cm Keine   
Schleie 30 - 45 cm Keine  2
Brassen, Güster 30 - 45 cm Keine   
Plötze, Rotfedern 20 cm Keine   
Wels 50 cm Keine   

Für alle übrigen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

Fangmeldungen:

Jede Entnahme eines Fisches ist sofort auf der Fangmeldung einzutragen!

Werfen sie die ausgefüllte Fangmeldung in den Briefschlitz an der Hütte am Teich 1

oder in den Kasten des Aushangs am Eingang zum Teich 2.

Gebührensätze:
1 Tag 8 Euro
3 Tage 15 Euro
Woche 25 Euro
Boot pro Tag 2 Euro

Desweiteren gelten ausschließlich die aktuellen Bestimmungen auf der Gastkarte und

der Gewässerordnung!

Änderungen oder Abweichungen behalten wir uns vor alle Angaben ohne Gewähr.